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Fachkraft im Fahrbetrieb

Alles in Bewegung halten, so lautet das Motto für die Allrounder im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Fahren von Bussen, Straßen- und U-Bahnen reicht ihnen nicht, sie müssen auch noch im Büro schalten und walten, damit Planung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Kundenservice laufen. Einblicke ins Berufsbild, in die Anforderungen und Ausbildung, geben die häufig gestellten Fragen und Antworten.

Was macht eine Fachkraft im Fahrbetrieb – und wo?

Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten bei Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie sind für das Fahren von Bussen und Bahnen zuständig. Ferner kümmern sie sich um die Fahrzeugsicherheit, die Verkehrslage, die Sicherheit der Fahrgäste und den Kundenservice an Bord. Sie zieht es aber nicht nur ins Cockpit, sondern auch ins Büro. Hier warten weitere Aufgaben des Kundenservice wie beispielsweise:

  • Fahrkartenverkauf
  • Fahrgastberatung
  • Managen von Kundenbeschwerden


Weiterhin möglich sind:

  • Überwachung und Sicherung des Bahnhofsbetriebs
  • Fahrpläne erstellen
  • Fahrpreise kalkulieren
  • Dienstpläne erstellen


Zudem machen sie die Angebote und Tarife in den Medien bekannt.

Mit was sollte ein qualifizierter Jobsucher aufwarten?

Wer bei einem Verkehrsbetrieb als Fachkraft im Fahrbetrieb anheuern will, der sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Spaß am Kundenservice
  • Technikinteresse
  • Fähigkeit zum Organisieren und Planen
  • selbstständiges Handeln
  • freundliches Auftreten
  • Konfliktfähigkeit

Zählt Fachkraft im Fahrbetrieb zu den Ausbildungsberufen?

Ja.
Seit 2002 führt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Fachkraft im Fahrbetrieb als Ausbildungsberuf auf. Entscheiden sich Auszubildende anstelle des Berufskraftfahrers für die Fachkraft im Fahrbetrieb, wählen sie den kaufmännisch-serviceorientierteren Beruf.

Welche Zugangsbedingungen gibt es für die Ausbildung?

Eigentlich gibt es keine Zugangsbedingungen.
Zumindest schreibt der Gesetzgeber nichts vor. Bessere Chancen, bei ausbildenden Betrieben landen zu können, besitzt, wer wenigstens den Realschulabschluss in der Tasche hat. Die Lust auf den Beruf muss natürlich auch rüberkommen.
Und darauf einstellen: Einige Betriebe wollen sicher gehen, dass der Schulabgänger, tatsächlich später Fahrgäste in den verschieden Verkehrsmitteln befördern kann. Deswegen bestehen sie auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und ein augenärztliches Zeugnis.

Wo geht es ab – bei der Ausbildung?

Die bundesweit geregelte dreijährige Ausbildung läuft bei Verkehrsbetrieben. Den weiteren Wissens- und Fähigkeitsbedarf holen sich die Auszubildenden in den Berufsschulen. Duales Ausbildungsprinzip eben.

 

Welche speziellen Aufgaben hat eine Fachkraft im Fahrbetrieb bei der Ausbildung?

Ausbildungsbetriebe haben die Aufgabe, speziell den folgenden Stoff zu vermitteln:

  • Arbeitsorganisation
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr
  • Marketing und Vertrieb
  • Kundenumgang
  • kaufmännische Betriebsführung
  • Planung und Disposition des Fahrbetriebs
  • Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen
  • Rechtsvorschriften im Verkehr
  • Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum


In der Berufsschule dreht sich dann vieles um die Themen:

  • Repräsentation des eigenen Verkehrsunternehmens
  • Fahrzeugpflege und -wartung
  • Anbieten von Dienstleistungen
  • Betriebsabläufe gestalten und kostenbewusst handeln


Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht die IHK-Zwischenprüfung an, die IHK-Abschlussprüfungen beenden die dreijährige Ausbildung.

Greifen irgendwelche Extras bei der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb?

Ja.
Schulabgänger können bereits während der Ausbildung Personen mit einem Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr auf bis zu 50 Kilometer langen Linien befördern.
Vorausetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Pkw-Führerschein (seit mindestens einem Jahr)
  • Bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)


Das erlaubt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Absolventen des Ausbildungsganges erhalten zudem automatisch den Befähigungsnachweis, den das BKrFQG vorschreibt.